Diese Norm gilt für Trennschleifmaschinen ausgerüstet mit einer gebundenen verstärkten Trennscheibe Form 41 oder Form 42, oder einer oder mehreren geraden oder gekröpften Diamanttrennscheibe(n), mit Schlitzen am Umfang, sofern vorhanden, von nicht mehr als 10 mm und mit einer Bemessungsdrehzahl, bei der die Umfangsgeschwindigkeit der Trennscheibe bei Bemessungskapazität 100 m/s nicht überschreitet, und einer Bemessungskapazität der Trennscheibe zwischen 55 mm und 410 mm. Diese Maschinen dienen zum Trennschneiden von Werkstoffen wie Metall, Beton, Mauerwerk, Glas und Fliesen.
Diese Norm gilt nicht für Schleifer, Sandpapierschleifer oder Polierer, selbst wenn diese in eine Trennschleifmaschine umgebaut werden können (diese Geräte werden von IEC 60745-2-3 erfasst) und nicht für Kreissägen (diese werden von IEC 60745-2-5 erfasst).
Diese Europäische Norm wurde unter einem an CENELEC von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilten Mandat ausgearbeitet und unterstützt die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG.
Mit der vorliegenden Änderung wird die Norm um Anforderungen und Prüfungen für Mauernutfräsen erweitert.
Zuständig ist das K 514 „Elektrowerkzeuge“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.